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Lebensberatung

Pflegeberatung

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Die Pflegeberatung nach §37.3 ist gesetzlich vorgegeben für alle Pflegebedürftigen, die entweden sich selbst versorgen oder aber von den Angehörigen, Freunden etc. versorgt werden.​

Wir beraten Sie gerne professionell bezüglich aller pflegerischen Belange und halten somit Ihr pflegerisches Können und Wissen auf dem neuesten Stand. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über Ihre Pflegekasse.

Sie Sind an einer Pflegeberatung interessiert?
Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. 
Wir sind jederzeit für Sie da!

Beratung
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